Autowracks

Inhalt

Allgemeine Informationen

Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum oder in freier Landschaft abgestellt werden. Autoreifen, Autowracks, etc. gehören nicht in Flussläufe, Waldschonungen und Baggerlöcher. Dem Eigentümer drohen hohe Geldbußen.

Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung Ihres Altautos finden Sie unter dem Begriff „Altautos“.


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern