Artenschutzmaßnahmen

Inhalt

Allgemeine Informationen

"Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dies kann z.B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Waldbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiergruppen erfolgen. Die Einrichtung und Betreuung von Krötenzäunen ist ebenfalls eine Maßnahme des Artenschutzes. Ohne den Schutz und eine Optimierung der gesamten Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzengruppen wird deren Überleben langfristig jedoch auch durch solche Maßnahmen nicht möglich sein. Sie schaffen nur kurzfristige Abhilfe. Als Gartenbesitzer können Sie durch eine naturnahe Gartengestaltung
und -pflege (Anlage von Kleingewässern und Trockenmauern, Umwandlung von Rasen in Wiesenflächen, Anlage von Reisighaufen, Verwendung von einheimischen Pflanzen, u.a.m.) für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren Lebensmöglichkeiten schaffen. Auch dadurch tragen Sie zum Artenschutz bei. Artenschutzmaßnahmen in der freien Landschaft können bezuschusst oder durch Sachleistungen gefördert werden."

Hinweise
Beratung kostenlos


Rechtsgrundlagen

Bundesartenschutzverordnung


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern