Beirat für Naturschutz

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Allgemeine Informationen

Der Fachbeirat für Naturschutz (früher Landespflegebeirat) berät und unterstützt die Untere Naturschutzbehörde der Stadtverwaltung Kaiserslautern. Das Gremium wurde erstmals 1973 ins Leben gerufen und befindet sich nun in der 7. Legislaturperiode. Das Aufgabenfeld des unabhängigen Fachbeirates ist in § 36 des Landesgesetzes zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) verankert und umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörde in Sachen Bauleitplanung, Schutzbereiche- und Objekte, Biotoppflege, Artenschutz und die Förderung des allgemeinen Verständnisses für die Belange des Naturschutzes in der Öffentlichkeit.


Rechtsgrundlagen

§ 36 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern