Parkausweis Besucher

Inhalt

Allgemeine Informationen

Bewohner, die in einer parkraumbewirtschafteten Zone wohnen und dort polizeilich gemeldet sind, können für Besucher (ausgenommen Besucher die ihren Wohnsitz innerhalb eines Umkreises von 100 km von Kaiserslautern haben), einen Besucher-Parkausweis gegen Gebühr beantragen. Der Parkausweis ist nur für die Zone gültig, in der der Antragsteller (Gastgeber/in) polizeilich gemeldet ist. Die Gültigkeit ist auf die Dauer des Besuches befristet (max. 4 Wochen).

Darüber hinaus sind im Antrag anzugeben:

  • Name und Anschrift des Gastes

  • das Kennzeichen (vom Gast)

  • Zeitraum des Aufenthalts

Der Antrag kann formlos per Telefax bei der Straßenverkehrsbehörde
0631 365 - 1328 oder per Email:  strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de  gestellt werden.


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Schein


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung des Besucher-Parkausweises richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit.


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung, Satzung Stadt KL


Fristen

Der Antrag muss mindestens zwei  Wochen im Voraus gestellt werden.

Der Inhaber des Besucher-Parkausweises ist berechtigt, innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone des Gastgebers für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen gebührenpflichtigen Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zu parken (ausgenommen Parkplätze für Anwohner).

gültig ab 01.06.2019


Kontakt

Parkausweis Besucher
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Straßenverkehrsbehörde
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


Dienstleistungsgruppen