Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bewohner, die in einer parkraumbewirtschafteten Zone wohnen und dort polizeilich gemeldet sind, können für Besucher (ausgenommen Besucher die ihren Wohnsitz innerhalb eines Umkreises von 100 km von Kaiserslautern haben), einen Besucher-Parkausweis gegen Gebühr beantragen. Der Parkausweis ist nur für die Zone gültig, in der der Antragsteller (Gastgeber/in) polizeilich gemeldet ist. Die Gültigkeit ist auf die Dauer des Besuches befristet (max. 4 Wochen).
Darüber hinaus sind im Antrag anzugeben:
Name und Anschrift des Gastes
das Kennzeichen (vom Gast)
Zeitraum des Aufenthalts
Der Antrag kann formlos per Telefax bei der Straßenverkehrsbehörde
0631 365 - 1328 oder per Email: strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de gestellt werden.
Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Schein
Die Gebühr für die Ausstellung des Besucher-Parkausweises richtet sich nach der Dauer der Gültigkeit.
Straßenverkehrsordnung, Satzung Stadt KL
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen im Voraus gestellt werden.
Der Inhaber des Besucher-Parkausweises ist berechtigt, innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszone des Gastgebers für die Dauer der Gültigkeit ohne zeitliche Beschränkung auf allen gebührenpflichtigen Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum zu parken (ausgenommen Parkplätze für Anwohner).
gültig ab 01.06.2019
Frau Andes
Herr Fath
Herr Setzpfandt