Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Das deutsche Namensrecht wurde zum 1. Mai 2025 umfangreich überarbeitet. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet nunmehr zahlreiche Möglichkeiten der Namensführung, insbesondere was Doppel-Familiennamen betrifft. Das Bundesjustizministerium hat die wichtigsten Änderungen hier zusammengefasst.
Dennoch ist man in der Wahl des Familiennamens nicht völlig frei. Die Möglichkeiten, einen Namen zu bestimmen oder einen bestehenden Namen zu ändern, sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Einen Überblick über die aktuellen namensrechtlichen Regelungen - mit Beispielen - gibt die Broschüre "Namensrecht" des Bundesjustizminsteriums hier.
Ob eine Namensänderung überhaupt möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, ist im Einzelfall zu erfragen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder unter standesamt@kaiserslautern.de.
Wenn die Namensänderung durch privatrechtliche Erklärung möglich ist:
Namenserklärung 25,90 EUR
für jede hierzu erforderliche Zustimmungserklärung 25,90 EUR
Bescheinigung über die Namensführung 13,00 EUR
geänderte Personenstandsurkunde 13,00 EUR
Wenn ein öffentlich-rechtliches Namensänderungsverfahren erforderlich ist:
Änderung Familienname 54,00 EUR bis 1300,00 EUR
Änderung Vorname 54,00 EUR bis 325,00 EUR
Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte per E-Mail (unter Angabe von Name und Rückrufnummer) an standesamt@kaiserslautern.de oder telefonisch an die jeweilige Sachbearbeitung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
Herr Neus
Herr Baade
Frau Meisenheimer