Kirchenaustrittserklärung
Inhalt
Allgemeine Informationen
Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigen Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Erklärung am Wohnsitz.
Voraussetzungen
14. Lebensjahr vollendet
nicht geschäftsunfähig
persönliche Erklärung zwingend, keine Vollmacht
Wohnsitz in Kaiserslautern
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
ggf. Nachweis über Sorgerechtsregelung
nach Möglichkeit Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Gebühren
Kirchenaustrittserklärung 30,00 Euro
EC Kartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften (RelAuG)
Standort
Montag, Dienstag und Donnerstag
nachmittags jeweils nur mit Terminvereinbarung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 0
- 0631 365 - 1349
- standesamt@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr