Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigen Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Voraussetzungen
Wohnsitz in Kaiserslautern
persönliche Erklärung zwingend, Vollmacht oder Betreuerausweis nicht ausreichend
Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über Sorgerecht, wenn der Austritt für ein Kind erklärt wird
Kirchenaustrittserklärung 30,00 Euro pro Person
EC Kartenzahlung erwünscht
Barzahlung möglich
Landesgesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften (RelAuG)
Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte per E-Mail (unter Angabe von Name und Rückrufnummer) an standesamt@kaiserslautern.de oder telefonisch an die jeweilige Sachbearbeitung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
Herr Kaßler