Straßen- bzw. Gehwegsperrung, Genehmigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Für Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Straße, Gehweg) ist eine Genehmigung der Stadtverwaltung erforderlich. Der Antrag muss von der bauausführenden Firma mit entsprechenden Beschilderungsplan mind. 8 Werktage zuvor gestellt werden.


Gebühren

Mindestgebühr, Höchstgebühr abhängig von Art und Dauer der Absperrung
10,20 EUR, 179,00 EUR


Standort

Straßenverkehrsbehörde
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund von Umbauarbeiten nur telefonisch und per Email zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

Herr Fath

Herr Nagel

Herr Setzpfandt