Stadtrechtsausschuss

Inhalt

Allgemeine Informationen

Entgegennahme und, falls keine Abhilfe erfolgt, Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Stadt (Vorverfahren vor Klageerhebung zum Verwaltungsgericht - nicht bei Bußgeldern -) 

Hinweise
Bei Unterliegen beträgt die Widerspruchsgebühr mindestens 20,00 EUR, maximal 1.000,00 EUR + evtl. Auslagen (Ausnahme: Fälle gesetzlicher Gebührenfreiheit); wird nur eine Kostenentscheidung angefochten, so beträgt die Mindestgebühr 10,00 EUR, die Höchstgebühr 100,00 EUR ebenfalls zuzüglich evtl. Auslagen.


Notwendige Unterlagen

Anzufechtender Bescheid; evtl. Vollmacht


Rechtsgrundlagen

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO); Landesgebührengesetz (LGebG)


Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr