Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Entgegennahme und, falls keine Abhilfe erfolgt, Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Stadt (Vorverfahren vor Klageerhebung zum Verwaltungsgericht - nicht bei Bußgeldern -)
Hinweise
Bei Unterliegen beträgt die Widerspruchsgebühr mindestens 20,00 EUR, maximal 1.000,00 EUR + evtl. Auslagen (Ausnahme: Fälle gesetzlicher Gebührenfreiheit); wird nur eine Kostenentscheidung angefochten, so beträgt die Mindestgebühr 10,00 EUR, die Höchstgebühr 100,00 EUR ebenfalls zuzüglich evtl. Auslagen.
Anzufechtender Bescheid; evtl. Vollmacht
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO); Landesgebührengesetz (LGebG)
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67657 Kaiserslautern
Beachten Sie bitte abweichende Öffnungszeiten der unterschiedlichen Dienststellen.
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