Schwerbehindertenparkausweis

Inhalt

Allgemeine Informationen

Dieser Parkausweis berechtigt u.a. auf Schwerbehindertenparkplätzen und über die zulässige Höchstparkdauer hinaus zu parken

Voraussetzungen
Schwerbehindertenausweis vom Amt für soziale Angelegenheiten mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert) oder Bl (Blind)


Notwendige Unterlagen

Schwerbehindertenausweis vom Amt für soziale Angelegenheiten mit dem Merkzeichen aG oder Bl
oder
den Bescheid über das Vorliegen der o.g. Merkzeichen vom zuständigen Amt für soziale Angelegenheiten
und
1 Passbild


Kontakt

Schwerbehindertenparkausweis
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Standort

Straßenverkehrsbehörde
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund von Umbauarbeiten nur telefonisch und per Email zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
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  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

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  • 0631 365 - 2279
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


Dienstleistungsgruppen