Gestattung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Es handelt sich hierbei um die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle aus Anlass von besonderen Veranstaltungen (z. B. Kerwe, Altstadtfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsfeste, Konzerte usw.).


Voraussetzungen
Es muss ein eigenständiger besonderer Anlass vorliegen, anlässlich dessen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Ein solcher liegt nur vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb dieser gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Der Ausschank darf also nicht Anlass für die Ver-anstaltung sein, sondern muss als Anhängsel eines eigenständigen anderen Ereignisses erscheinen. Der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke stellt für sich alleine noch keinen besonderen Anlass dar.

Der Antrag auf Erteilung einer Gestattungen ist schriftlich und mit Unterschrift des Antragsstellers zu stellen.

Die Anträge sind spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Später eingegangene Anträge können nicht mehr bearbeitet werden, da auch andere Dienststellen über eine erteilte Gestattung informiert werden müssen.


Notwendige Unterlagen

Antrag Gestattung


Formulare

Antrag auf Gestattung

Anmeldung einer Veranstaltung

Veranstaltungskoordination

Gebühren

Die Gebührenhöhe ist einzelfallabhängig und richtet sich nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand


Rechtsgrundlagen

Gaststättengesetz


Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Peter


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