Containerstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Wer einen Container auf einer öffentlichen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Bürgersteig, Radweg) aufstellen will, benötigt hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Darin wird festgelegt, wo der Container abzustellen und wie er  für Verkehrsteilnehmer abzusichern ist. Den erforderlichen Antrag können Sie nachfolgend herunterladen.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung soll u. a. dem Schutz und der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie der Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Die Genehmigung wird daher mit Auflagen verbunden, die der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entsprechen.

Der Antrag ist mindestens 8 Tage vorher zu stellen


Formulare

Antrag zur Containerstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen

Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Zeitdauer und Ort der Aufstellung

Die Gebühr setzt sich zusammen aus Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühr.

15,00 €  bis 74,61 €  (Gebühr 1 Tag bis 4 Wochen)


Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung, Satzung Stadt KL


Kontakt

Containerstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Straßenverkehrsbehörde
In der Zeit vom 26.02.2024 bis 01.03.2024 ist die Straßenverkehrsbehörde aufgrund von Umbauarbeiten nur telefonisch und per Email zu erreichen. Persönliche Vorsprachen sind in dieser Zeit nicht möglich.

Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Andes

  • 0631 365 - 4683
  • 0631 365 - 1328

Herr Fath

  • 0631 365 - 4138
  • 0631 365 - 1328

Herr Nagel

  • 0631 365 - 2279
  • 0631 365 - 1328

Herr Setzpfandt

  • 0631 365 - 4736
  • 0631 365 - 1328


Dienstleistungsgruppen