Bestattungsgenehmigung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Mit dem neuen Bestattungsgesetz hat sich die rechtliche Grundlage für die Bestattungsgenehmigung geändert. Diese ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen zum neuen Bestattungsrecht finden Sie auf der FAQ-Seite des Gesundheitsministeriums:

https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz 🡥

(s. insbesondere „Ist eine Bestattungsgenehmigung durch die Ordnungsbehörde nicht mehr erforderlich?“)

Die neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz ist in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft getreten. Der genaue Wortlaut der Ausführungsbestimmungen bleibt daher abzuwarten.


Notwendige Unterlagen

Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.


Gebühren

Bestattungsgenehmigung
bisher 19,00 Euro


Standort

Standesamt

Erreichbarkeit

Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte per E-Mail (unter Angabe von Name und Rückrufnummer) an standesamt@kaiserslautern.de oder telefonisch an die jeweilige Sachbearbeitung.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr


Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • 0631 365 - 1349
  • standesamt@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Di, Do
    08:00 - 12:00 Uhr
    14:00 - 16:00 Uhr
    Mi
    08:00 - 12:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr
    Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei um telefonische Servicezeiten handelt.
    Eine Vorsprache beim Standesamt ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpartner

Frau Mollen-Hocke

Frau Ruth