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Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung oder der Abbruch baulicher Anlagen bedarf gemäß der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz der Genehmigung, soweit es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt. Unter "Änderung" ist die nicht nur unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Dachgeschoßausbau, zu verstehen. Eine "Nutzungsänderung " ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume in Büroräume, in eine Praxis oder eine gewerbliche Nutzung geändert werden. Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauordnungsamt ggfl. unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt, auf die der Antragsteller (Bauherr) einen Rechtsanspruch hat.
Bauantragsunterlagen; Bauvorlageberechtigung erforderlich
Gebühr ermittelt durch Rohbauwert.
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