Abbruchgenehmigung

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Allgemeine Informationen

Aufgrund der neuen Landesbauordnung vom 01. Januar 1999 können Gebäude mit Ausnahme von Hochhäusern und Kulturdenkmälern ohne behördliche Genehmigung abgerissen werden. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und bei der Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals, ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Beachten Sie bitte, dass künftig der Eigentümer für die Benachrichtigung der zuständigen Wasser- und Energieversorger verantwortlich ist. Auch entbindet die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.


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Referat Bauordnung
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

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