Kaiserslautern auf Facebook
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Untersuchungsberechtigungsscheine sind Berechtigungsscheine zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Lehrlinge während ihrer Ausbildung jedes Jahr solange sie nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unter Vorlage eines Berechtigungsscheines wird die Untersuchung nicht über die Krankenkasse abgerechnet, sondern über das Land Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Die Person hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis. Untersuchungsberechtigungsschein kann nur persönlich oder von engen Familienangehörigen abgeholt werden.
Beim ersten Untersuchungsberechtigungsschein ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei jedem nachfolgenden Schein zusätzlich zu Ausweis auch der Lehrvertrag oder ein Nachweis über das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses.
Jugendarbeitsschutzgesetz