Sozialpass

Inhalt

Allgemeine Informationen

Der Sozialpass der Stadt Kaiserslautern soll Menschen mit geringem Einkommen bessere Möglichkeiten erschließen, am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben der Stadt teilzuhaben.

Er beinhaltet Vergünstigungen auf Eintrittspreise von zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen..

Voraussetzungen
Jede Bedarfsgemeinschaft, die in Kaiserslautern mit Erstwohnsitz gemeldet (keine Schüler oder Studenten) ist, und Leistungen nach dem SGB XII oder Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhält.

Der Sozialpass gilt für Erwachsene nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und ist nur auf den Personenkreis übertragbar, der im Pass eingetragen ist

Hinweise
Der Sozialpass ist grundsätzlich von Beginn des Ausstellungsmonats an 12 Monate gültig. Lediglich die Sozialpässe für Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Der Pass wird nach 12 Kalendermonaten bzw. für Bezieher von Grundsicherung und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach 5 Jahren neu ausgestellt; dabei werden die Voraussetzungen zur Ausstellung neu überprüft. Unabhängig von der bewilligten Gültigkeitsdauer verliert der Pass seine Gültigkeit, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen weggefallen sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Jobcenter Kaiserslautern
Guimaraes Platz 3
67655 Kaiserslautern Telefonzentrale
0631/ 3 70 91-0


Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Rechtsgrundlagen

Beschluss des Sozialhilfeausschusses


Standort

Jobcenter (ARGE)
Guimaraes Platz 3
67655 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen