Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll es Personen mit eigenem Haushalt ermöglichen, in ihrer Wohnung/ ihrem Haushalt zu verbleiben, wenn weder sie selbst noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können.

Diese Leistung wird in der Regel nur vorübergehend erbracht, jedoch kann die Gewährung dieser Leistung auch von längerer Dauer sein, wenn dadurch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.


Rechtsgrundlagen

§ 70 Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen