Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und Hilfen zur schulischen Ausbildung. Die Leistungen sind teilweise einkommens- und vermögensabhängig zu gewähren.

Voraussetzungen
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht oder nur bedingt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können oder die von einer solchen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.


Rechtsgrundlagen

§ 53 ff Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern

Dienstleistungsgruppen