Bestattungskosten

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden von der Stadt Kaiserslautern übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Angehörige im Leistungsbezug
Bei Todesfällen, in denen Angehörige wohl bekannt sind, diese sich aber im Leistungsbezug von Grundsicherung befinden, ist zuätzlich immer auch das Referat Soziales einzubinden.



Voraussetzungen
Für die Übernahme der Bestattungskosten ist ein entsprechender Antrag mit Bedarfsprüfung im Referat Soziales zu stellen.


Rechtsgrundlagen

§ 74 Sozialgesetzbuch XII


Standort

Soziales (Referat Soziales)
Maxstraße 17 + 19
67659 Kaiserslautern