Kaiserslautern auf Facebook
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Erschließungs-, Ausbau- und Entwässerungsbeiträge können auf Antrag der Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen gestundet werden.
Voraussetzungen
Die Stundung ist schriftlich frühzeitig vor Fälligkeit zu beantragen. Wir bitten dazu, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Bei Beantragung einer Stundung, ob als Stundung des Gesamtbetrages bzw. als Ratenzahlung benötigen wir eine Begründung, indem Ihre finanziellen Verhältnisse hinreichend dargelegt werden. Dazu benötigen wir sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Mieteinkünfte, Rentennachweise u. a.), sowie die Gegenüberstellung Ihrer festen Ausgaben.
Bitte beachten Sie, dass eine Stundung/Ratenzahlung nur möglich ist, wenn Sie die Finanzierungsmittel nicht durch vorhandenes Sparguthaben oder durch ein Geldinstitut erhalten können. Deshalb benötigen wir zudem die Bescheinigung Ihrer Hausbank, dass Sie dort keine weiteren, zur Begleichung der Schuld nötigen Finanzierungsmittel erhalten. Mit dem Stundungsantrag erklären Sie sich, dass Sie das zuständige Finanzamt von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses entbinden und die Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse gemäß § 30 Abs. 4 Abgabenordnung zulassen.
Hinweise
Es fallen Stundungszinsen an, die Höhe der Zinsen ist bei der Beantragung zu erfragen.
Frau Herrmann
Frau Laske
Frau Zander