Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Kostenerstattungsbeträge werden für die Durchführung von zugeordneten Maßnahmen zum Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der örtlichen Satzung erhoben.

Hinweise
Der genaue Kostenbetrag ist bei der zuständigen Beitragsabteilung zu erfragen.


Notwendige Unterlagen

Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Gemarkung, Straße, Flurstücks-Nr.) sind erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Kontakt

Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Tiefbau
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1660
  • 0631 365 - 1669
  • tiefbau@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Baron-Blügel

  • 0631 365 - 4668
  • 0631 365 - 1665

Frau Zander

  • 0631 365 - 4344
  • 0631 365 - 1665