Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Nach der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Wege, Plätze) ergibt sich nach einem gewissen Zeitablauf die Notwendigkeit, die gesamte Anlage oder eine Teileinrichtung dieser Anlage (z.B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung) zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Die Durchführung solcher Ausbaumaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, dass Beiträge als Beteiligung an den Ausbaukosten als Gegenleistung für die entstandenen wirtschaftlichen Vorteile zu zahlen sind. Beitragspflichtige sind dabei alle Eigentümerinnen und Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigte) der angrenzenden Grundstücke.
Beiträge können entweder als einmalige und/oder als wiederkehrende Beiträge erhoben werden.
In der Stadt Kaiserslautern werden Beiträge nach beiden Systemen erhoben.
Nähere Informationen entnehmen Sie gerne dieser Seite:
Wiederkehrende Ausbaubeiträge
Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.) sind erforderlich.
KAG Rheinland-Pfalz i.V.m.
Beitragssatzung für Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen
Frau Herrmann
Frau Laske
Frau Zander