Ausbaubeiträge

Inhalt

Allgemeine Informationen

Nach der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Wege, Plätze) ergibt sich nach einem gewissen Zeitablauf die Notwendigkeit, die gesamte Anlage oder eine Teileinrichtung dieser Anlage (z.B. Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung) zu erneuern, zu verbessern oder zu erweitern. Die Durchführung solcher Ausbaumaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. Der Landesgesetzgeber hat im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz bestimmt, dass Beiträge als Beteiligung an den Ausbaukosten als Gegenleistung für die entstandenen wirtschaftlichen Vorteile zu zahlen sind. Beitragspflichtige sind dabei alle Eigentümerinnen und Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigte) der angrenzenden Grundstücke.

Beiträge können entweder als einmalige und/oder als wiederkehrende Beiträge erhoben werden.

In der Stadt Kaiserslautern werden Beiträge nach beiden Systemen erhoben.

Nähere Informationen entnehmen Sie gerne dieser Seite:
Wiederkehrende Ausbaubeiträge


Notwendige Unterlagen

Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.) sind erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Kontakt

Ausbaubeiträge
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.

Standort

Referat Tiefbau
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1660
  • 0631 365 - 1669
  • tiefbau@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Herrmann

  • 0631 365 - 4674
  • 0631 365 - 1665

Frau Laske

  • 0631 365 - 2344
  • 0631 365 - 1659

Frau Zander

  • 0631 365 - 4344
  • 0631 365 - 1665