Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ein minderjähriges Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person, noch in den das Vermögen, betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind.
Wir als Jugendamt werden als Vormund bestellt, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Das Jugendamt wird ebenfalls Vormund eines Kindes, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und z.B. die Mutter minderjährig ist . Als Vormund haben wir als Jugendamt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes und Jugendlichen zu sorgen, insbesondere das Kind und den Jugendlichen zu vertreten.
Eine Pflegschaft für Minderjährige bezieht sich nur auf einzelne Teilbereiche der elterlichen Sorge.
Voraussetzungen
Die Vormundschaft und Pflegschaft wird vom Familiengericht angeordnet.
Hinweise
Telefonische Erreichbarkeit und Persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung
Für Vormundschaften und Pflegschaften sind folgende Mitarbeiterinnen zuständig:
Frau Dech (Zi. A020, EG), Tel.: 0631 365 - 2695
Frau Donath (Zi. A10, EG), Tel.: 0631 365 2640
Frau Seidel (Zi. A10, EG), Tel.: 0631 365 0
Frau Zapp (Zi. A10, EG), Tel.: 0631 365 - 2672 (Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer)
Standort:
Rathaus Nord, Gebäudeteil A, EG
Lauterstraße 2, 67657 Kaiserslautern
§§ 1773 ff Bürgerliches Gesetzbuch
Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften
In Fällen in denen die Eltern das Sorgerecht für Ihre Kinder nicht ausüben können, bestellt das Familiengericht einen Vormund. Gründe dafür sind beispielsweise, dass ein Gericht den Eltern die Sorge entzogen hat oder dass ein junger Mensch nach Deutschland geflohen ist und die Eltern nicht erreichbar sind. In diesen Fällen können auch engagierte Menschen einspringen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für die betreffenden Kinder und Jugendlichen übernehmen.
Die gemeinsame Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften der Landkreise Kaiserslautern, Kusel, des Donnersbergkreises sowie der Stadtverwaltung Kaiserslautern begleitet, schult, unterstützt und gewinnt Menschen, die bereit sind, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen eine verlässliche Bezugsperson zu geben – jemanden, der sich kümmert, zuhört und Verantwortung übernimmt.
Sie haben Interesse mehr über die ehrenamtliche Vormundschaft zu erfahren?
Besuchen Sie hierfür gerne die Webseite der 🔗 gemeinsamen Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften.
Frau Dech
Frau Donath
Frau Seidel
Frau Zapp