Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Ein minderjähriges Kind erhält einen Vormund, wenn es nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Kindes berechtigt sind. Wir als Jugendamt werden als Vormund bestellt, wenn eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist. Das Jugendamt wird ebenfalls Vormund eines Kindes, wenn dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und z.B. die Mutter minderjährig ist . Als Vormund haben wir als Jugendamt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes und Jugendlichen zu sorgen, insbesondere das Kind und den Jugendlichen zu vertreten. Eine Pflegschaft für Minderjährige bezieht sich nur auf einzelne Teilbereiche der elterlichen Sorge.
Voraussetzungen
Siehe Beschreibung. Die Vormundschaft und Pflegschaft wird vom Familiengericht angeordnet.
Hinweise
Für Vormundschaften und Pflegschaften sind folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig:
Frau Dech (7. OG, Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2695
Frau Trautmann (EG, Zimmer 20), Tel.: 0631 365-4623
Frau Zapp (7. OG, Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2672 (Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer)
§§ 1773 ff Bürgerliches Gesetzbuch
Frau Dech
Frau Trautmann
Frau Zapp