Vaterschaftsanerkennung

Inhalt

Allgemeine Informationen

Bei Kindern, welche außerhalb einer Ehe geboren sind, kann ein Mann in einer öffentlichen Urkunde freiwillig erklären, dass ein bestimmtes Kind von ihm abstammt. Damit dieses Anerkenntnis wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.

Sowohl Vaterschaftsanerkenntnis und Zustimmungserklärung der Mutter sind auch schon vor Geburt des Kindes möglich.

Ist ein freiwilliges Anerkenntnis nicht möglich kann das Referat Jugend bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung behilflich sein (siehe auch Beistandschaft für Minderjährige)

Voraussetzungen
Eine öffentliche Beurkundung findet in der Regel in den Räumen des Jugendamtes oder Standesamtes statt. Bitte vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.

Hinweise
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ist alphabetisch geordnet. Entsprechend dem Familiennamen des Kindes sind folgende Sachbearbeiter für Sie da:

Buchstabe A - D:
Frau Dech (Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2672

Buchstabe E - HE:
Herr Maurer (Zimmer 720), Tel.: 0631 365-2676

Buchstabe Hf - Kl und Fälle mit Auslandsberührung A - K:
Frau Schuld (Zimmer 721), Tel.: 0631 365-2709

Buchstabe Km - Ma und Fälle mit Auslandsberührung L - Z:
Herr Clark (Zimmer 721), Tel.: 0631 365-2671

Buchstabe Mb - Scha:
Frau Steinweg (Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2648

Buchstabe Schb - Z:
Herr Bang (Zimmer 722), Tel.: 0631 365-4086


Notwendige Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind sollte beim Jugendamt oder Standesamt erfragt werden; zumindest muss ein Ausweis oder Pass mitgebracht werden.


Standort

Amtsvormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Herr Bang

Herr Clark

Frau Dech

Herr Maurer

Frau Schuld

Frau Steinweg



Dienstleistungsgruppen