Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bei Kindern, welche außerhalb einer Ehe geboren sind, kann ein Mann in einer öffentlichen Urkunde freiwillig erklären, dass ein bestimmtes Kind von ihm abstammt. Damit dieses Anerkenntnis wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
Sowohl Vaterschaftsanerkenntnis und Zustimmungserklärung der Mutter sind auch schon vor Geburt des Kindes möglich.
Ist ein freiwilliges Anerkenntnis nicht möglich kann das Referat Jugend bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung behilflich sein (siehe auch Beistandschaft für Minderjährige)
Voraussetzungen
Eine öffentliche Beurkundung findet in der Regel in den Räumen des Jugendamtes oder Standesamtes statt. Bitte vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.
Hinweise
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ist alphabetisch geordnet. Entsprechend dem Familiennamen des Kindes sind folgende Sachbearbeiter für Sie da:
Buchstabe A - Gl:
Herr Fischer (Zi. 720), Tel. 0631 365 2676
Buchstabe Gm - Hal:
Frau Steinweg (Zi. 722), Tel.: 0631 365 2648
Buchstabe Ham - Hof:
Herr Bang (Zi. 722), Tel.: 0631 365 4086
Buchstabe Hog - Koc:
Herr Clark (Zi. 721), Tel.: 0631 365 2671
Buchstabe Kod - Rie:
Frau Steinweg (Zi. 722), Tel.: 0631 365 2648
Buchstabe Rif - Z:
Herr Bang (Zi. 722), Tel.: 0631 365 4086
Welche Unterlagen erforderlich sind sollte beim Jugendamt oder Standesamt erfragt werden; zumindest muss ein Ausweis oder Pass mitgebracht werden.
Herr Bang
Herr Clark
Herr Fischer
Frau Steinweg