Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bei Kindern, welche außerhalb einer Ehe geboren sind, kann ein Mann in einer öffentlichen Urkunde freiwillig erklären, dass ein bestimmtes Kind von ihm abstammt. Damit dieses Anerkenntnis wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich.
Sowohl Vaterschaftsanerkenntnis und Zustimmungserklärung der Mutter sind auch schon vor Geburt des Kindes möglich.
Ist ein freiwilliges Anerkenntnis nicht möglich kann das Referat Jugend bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung behilflich sein (siehe auch Beistandschaft für Minderjährige)
Voraussetzungen
Eine öffentliche Beurkundung findet in der Regel in den Räumen des Jugendamtes oder Standesamtes statt. Bitte vereinbaren Sie mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter einen Termin.
Hinweise
Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ist alphabetisch geordnet. Entsprechend dem Familiennamen des Kindes sind folgende Sachbearbeiter für Sie da:
Buchstabe A - D:
Frau Dech (Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2672
Buchstabe E - HE:
Herr Maurer (Zimmer 720), Tel.: 0631 365-2676
Buchstabe Hf - Kl und Fälle mit Auslandsberührung A - K:
Frau Schuld (Zimmer 721), Tel.: 0631 365-2709
Buchstabe Km - Ma und Fälle mit Auslandsberührung L - Z:
Herr Clark (Zimmer 721), Tel.: 0631 365-2671
Buchstabe Mb - Scha:
Frau Steinweg (Zimmer 723), Tel.: 0631 365-2648
Buchstabe Schb - Z:
Herr Bang (Zimmer 722), Tel.: 0631 365-4086
Welche Unterlagen erforderlich sind sollte beim Jugendamt oder Standesamt erfragt werden; zumindest muss ein Ausweis oder Pass mitgebracht werden.
Herr Bang
Herr Clark
Frau Dech
Herr Maurer
Frau Schuld
Frau Steinweg