Tagespflege

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige, gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung und bietet Ihnen eine flexible und individuell angepasste Betreuung Ihres Kindes in familiärer Umgebung.

Sie dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern. Die Tagesmutter / der Tagesvater unterstützt und ergänzt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Kindertagespflege kommt für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren in Frage.

 

In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt. Die kleine Gruppe und die Familienähnlichkeit zeichnet die Kindertagespflege aus. Um Kinder in Tagespflege betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des Jugendreferates nötig.

Eltern können die Betreuungszeiten in der Regel mit der Tagespflegeperson flexibel und ihren Arbeitszeiten entsprechend vereinbaren. Der Alltag in der Kindertagespflege folgt einem geregelten Ablauf – feste Rituale sind gerade für die Jüngsten sehr wichtig. Gemeinsame Mahlzeiten und Zeit zum Ausruhen oder für den Mittagsschlaf stehen genauso auf dem Plan wie alltagsintegrierte Bildungsangebote, regelmäßige Ausflüge und selbstverständlich das gemeinsame Spiel. Im professionellen Rahmen und im Kontakt mit Gleichaltrigen können die Kinder viel lernen.

 

Das Jugendreferat prüft die Räumlichkeiten der Tagespflegestelle und achtet beim Hausbesuch auf die Sicherheitsvorkehrungen für die Kinder, z.B. Steckdosensicherungen.

Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater achtet auch darauf, dass das Essen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen zubereitet wird, nahrhaft und ausgewogen ist. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.

 

Das Jugendreferat hat für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege Kostenbeiträge festgesetzt. Die festgelegten Kostenbeiträge sind nach dem Einkommen der Eltern und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang gestaffelt. Der Kostenbeitrag für die Kindertagespflege kann ganz oder teilweise erlassen oder vom örtlichen Träger der Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

 

Wir bieten umfangreiche Beratung, Vermittlung und Vernetzung für Eltern, Kindertagespflegepersonen und stehen allen Interessierten zur Seite, die gerne in diesem Bereich arbeiten möchten.


Notwendige Unterlagen

Über die erforderlichen Nachweise sowie über die Kosten und finanzielle Hilfen berät sie der Fachdienst Kindertagesbetreuung - Kindertagespflege - des Referates Jugend und Sport der Stadt Kaiserslautern.


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Barth


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