Täter-Opfer-Ausgleich

Inhalt

Allgemeine Informationen

Im Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren wird den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, die Straftat, deren Ursachen und Wirkungen im unmittelbaren persönlichen Kontakt zu besprechen. Hierbei können sie eine einvernehmliche gemeinsame Lösung des Konflikts eigenverantwortlich und ohne Vorgaben erarbeiten.

Ein geschulter Mediator bereitet die Beteiligten in Einzelgesprächen auf das gemeinsame Gespräch vor und moderiert das gemeinsame Gespräch. Er ist neutral und unabhängig und stellt sicher, dass die jeweiligen Interessen ausreichend berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Der Beschuldigte, oder bei Minderjährigen dessen Eltern, wohnt im Stadtgebiet von Kaiserslautern.
  • Der Beschuldigte ist zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahre alt (ältere Beschuldigte siehe unten unter weitere Hinweise).
  • Es ist ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Freiwilligkeit.


Hinweise
Für erwachsene Beschuldigte über 21 Jahre ist das Büro DIALOG, Pfaffstr. 3, 67655 Kaiserslautern (Tel. 0631-31636-19) zuständig.


Notwendige Unterlagen

  • Ermittlungsakte (wird von der Staatsanwaltschaft geliefert)
  • Schadensbelege
  • Wiedergutmachungsbelege

Gebühren

keine


Rechtsgrundlagen

§§ 45 II u. 10 I Nr. 7 Jugendgerichtsgesetz, § 155a Strafprozessordnung, § 46a Strafgesetzbuch


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Mayer

Frau Werner-Rauland



Dienstleistungsgruppen