Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Das Referat Jugend wird über alle eingeleiteten Jugendstrafverfahren informiert und bietet den Betroffenen und ggfls. deren Eltern Beratung über das Jugendstrafverfahren an. Hierbei spielen bei Jugendlichen auch erzieherische Fragen eine Rolle, da das Jugendstrafrecht ein sogenanntes Erziehungsstrafrecht darstellt. Im Jugendstrafrecht geht es nämlich nicht um Bestrafung, sondern um die Frage, was geschehen muss, damit der Beschuldigte solch eine Tat nicht wieder begeht. Das Jugendstrafrecht will nicht Unrecht vergelten, sondern neue Straftaten verhindern.
Die Jugendgerichtshilfe berät jedoch nicht nur über das Strafverfahren, sondern sucht im Gespräch mit den Betroffenen auch nach möglichen Ursachen der Straftat und nach Hilfestellungen für die Zukunft. Hierzu können auch konkrete Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII eingeleitet werden. Über diese Hilfen informiert die Jugendgerichtshilfe auch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, da sich diese Maßnahmen strafmildernd auswirken können. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet jedoch unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden.
Wenn der Betroffene es wünscht, ist die Jugendgerichtshilfe in der Gerichtsverhandlung mit anwesend und informiert das Gericht über den Lebenslauf und die Lebensperspektive, mögliche Ursachen der Straftat und notwendige bzw. bereits eingeleitete Hilfen. Mit diesen Informationen kann dann das Gericht eine „passendere“ Entscheidung treffen als ohne.
Voraussetzungen
Hinweise
Das Referat Jugend erhält eine Nachricht über ein eingeleitetes Jugendstrafverfahren von der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht, meistens aber schon von der Polizei. Dann erfolgt Kontaktaufnahme zum Beschuldigten, bzw. dessen Eltern bei Minderjährigen.
Evtl. vorhandener Lebenslauf und Zeugnisse.
keine
§ 52 Sozialgesetzbuch VIII, §§ 38, 50 Jugendgerichtsgesetz
Herr Mayer
Herr Preis
Frau Sindt
Frau Werner-Rauland