Jugendgerichtshilfe

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Referat Jugend wird über alle eingeleiteten Jugendstrafverfahren informiert und bietet den Betroffenen und ggfls. deren Eltern Beratung über das Jugendstrafverfahren an. Hierbei spielen bei Jugendlichen auch erzieherische Fragen eine Rolle, da das Jugendstrafrecht ein sogenanntes Erziehungsstrafrecht darstellt. Im Jugendstrafrecht geht es nämlich nicht um Bestrafung, sondern um die Frage, was geschehen muss, damit der Beschuldigte solch eine Tat nicht wieder begeht. Das Jugendstrafrecht will nicht Unrecht vergelten, sondern neue Straftaten verhindern.

Die Jugendgerichtshilfe berät jedoch nicht nur über das Strafverfahren, sondern sucht im Gespräch mit den Betroffenen auch nach möglichen Ursachen der Straftat und nach Hilfestellungen für die Zukunft. Hierzu können auch konkrete Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII eingeleitet werden. Über diese Hilfen informiert die Jugendgerichtshilfe auch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, da sich diese Maßnahmen strafmildernd auswirken können. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet jedoch unabhängig von den Strafverfolgungsbehörden.

Wenn der Betroffene es wünscht, ist die Jugendgerichtshilfe in der Gerichtsverhandlung mit anwesend und informiert das Gericht über den Lebenslauf und die Lebensperspektive, mögliche Ursachen der Straftat und notwendige bzw. bereits eingeleitete Hilfen. Mit diesen Informationen kann dann das Gericht eine „passendere“ Entscheidung treffen als ohne.

Voraussetzungen

  • Der Beschuldigte, oder bei Minderjährigen dessen Eltern, wohnt im Stadtgebiet von Kaiserslautern.
  • Alter zur Tatzeit zwischen 14 und 20 Jahren.
  • Es ist ein Strafverfahren eingeleitet.
  • Freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten.


Hinweise
Das Referat Jugend erhält eine Nachricht über ein eingeleitetes Jugendstrafverfahren von der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendgericht, meistens aber schon von der Polizei. Dann erfolgt Kontaktaufnahme zum Beschuldigten, bzw. dessen Eltern bei Minderjährigen.


Notwendige Unterlagen

Evtl. vorhandener Lebenslauf und Zeugnisse.


Gebühren

keine


Rechtsgrundlagen

§ 52 Sozialgesetzbuch VIII, §§ 38, 50 Jugendgerichtsgesetz


Standort

Referat Jugend und Sport
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 1510
  • 0631 365 - 1519
  • jugend@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Herr Mayer

Herr Preis

Frau Sindt

Frau Werner-Rauland



Dienstleistungsgruppen