Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Das Elterngeld wird für bis zu 12 Monate an Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile gezahlt. Anspruch auf bis zu 14 Monate haben zusammenlebende Elternteile, wenn bei einem Elternteil nach Geburt Einkommen wegfällt.
65 bzw. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduziert wird.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist.
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
Basiselterngeld: | 300,00 Euro | 1.800,00 Euro |
ElterngeldPlus: | 150,00 Euro | 900,00 Euro |
Weitere Informationen erteilt die Elterngeldstelle. Anträge erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite des Familienministeriums von Rheinland-Pfalz.
Fallbezogen können auch noch andere Unterlagen benötigt werden. Dies bekommen Sie nach Antragseingang von der Elterngeldstelle mitgeteilt.
Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei ca. 16 Wochen.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch, Aufenthaltsgesetz
Elterngeld wird rückwirkend nur die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.