Elterngeld

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Elterngeld wird für bis zu 12 Monate an Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile gezahlt. Anspruch auf bis zu 14 Monate haben zusammenlebende Elternteile, wenn bei einem Elternteil nach Geburt Einkommen wegfällt.

65 bzw. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduziert wird.

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist.

Voraussetzungen:

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht  und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Mindest- und Maximalbeträge:

Basiselterngeld: 300,00 Euro 1.800,00 Euro
ElterngeldPlus: 150,00 Euro 900,00 Euro

 

Weitere Informationen erteilt die Elterngeldstelle. Anträge erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite des Familienministeriums von Rheinland-Pfalz.

 

Zuständige Sachbearbeiter (aufgeteilt nach Familienname des Kindes):

  • Frau Cappel (Buchstaben A-K)
  • Frau Sberna (Buchstaben L-Z)

Elterngeldrechner


Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde (Originalexemplar zur Vorlage bei der Elterngeldstelle)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld nach Geburt
  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers
  • Lohn-/ Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist

Fallbezogen können auch noch andere Unterlagen benötigt werden. Dies bekommen Sie nach Antragseingang von der Elterngeldstelle mitgeteilt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei ca. 16 Wochen.


Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch, Aufenthaltsgesetz


Fristen

Elterngeld wird rückwirkend nur die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
 


Standort

Elterngeldstelle
Bitte beachten Sie folgende Telefonnummern:
A-K : 0631 365 - 4669
L-Z: 0631 365 - 2669

Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 4669 (Buchstaben A-K) bzw. 2669 (Buchstaben L-Z)
  • elterngeld@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Di
    08:00 - 12:00 Uhr
    Telefonsprechzeiten
    Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
    Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Verwandte Dienstleistungen

Erziehungsgeld (vor dem 01.01.2007)


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