Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Das Elterngeld wird für bis zu 12 Monate an Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile gezahlt. Anspruch auf bis zu 14 Monate haben zusammenlebende Elternteile, wenn bei einem Elternteil nach Geburt Einkommen wegfällt.
65 bzw. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduziert wird.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist.
Anspruch auf Elterngeld hat, wer
| Basiselterngeld: | 300,00 Euro | 1.800,00 Euro |
| ElterngeldPlus: | 150,00 Euro | 900,00 Euro |
Weitere Informationen erhalten Sie digital über das Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder über die Elterngeldstelle.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle unterschrieben einreichen.
(Papier-) Antragsformular und Anlagen für Geburten ab 01.04.2025 finden sie HIER zum Download.
Ausgedruckte Anträge erhalten Sie zusätzlich auch im Foyer des Rathauses und bei der Elterngeldstelle.
Die Abgabe der Unterlagen ist per Post, im Foyer des Rathauses oder im Vorzimmer des Jugendamtes, 8. Stock, Zimmer 801 möglich.
Fallbezogen können auch noch andere Unterlagen benötigt werden. Dies bekommen Sie nach Antragseingang von der Elterngeldstelle mitgeteilt.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch, Aufenthaltsgesetz
Elterngeld wird rückwirkend nur die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.