Elterngeld

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Elterngeld wird für bis zu 12 Monate an Erwerbstätige, Beamte, Selbständige, Studierende, Auszubildende und erwerbslose Elternteile gezahlt. Anspruch auf bis zu 14 Monate haben zusammenlebende Elternteile, wenn bei einem Elternteil nach Geburt Einkommen wegfällt.

65 bzw. 67 Prozent des wegfallenden Einkommens werden ersetzt, wenn die Arbeitszeit auf maximal 32 Stunden pro Woche reduziert wird.

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen der vergangenen 12 Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist.

Voraussetzungen:

Anspruch auf Elterngeld hat, wer

  • einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht  und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Mindest- und Maximalbeträge:

Basiselterngeld: 300,00 Euro 1.800,00 Euro
ElterngeldPlus: 150,00 Euro 900,00 Euro

 

Weitere Informationen erhalten Sie digital über das Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder über die Elterngeldstelle.

Elterngeldrechner

Zuständige Sachbearbeiter (aufgeteilt nach Familienname des Kindes):

  • Frau Cappel (Buchstaben A-K)
  • Frau Sberna (Buchstaben L-Z)

 

Beantragung von Elterngeld:

  • zur Online- Beantragung über ElterngeldDigital (volldigitaler oder teildigitaler Antrag)
  • Papierantrag für Geburten vom 01.04.2024 bis 31.03.2025
  • Papierantrag für Geburten ab 01.04.2025

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle unterschrieben einreichen.

(Papier-) Antragsformular und Anlagen für Geburten ab 01.04.2025 finden sie HIER zum Download.

Ausgedruckte Anträge erhalten Sie zusätzlich auch im Foyer des Rathauses und bei der Elterngeldstelle.

Die Abgabe der Unterlagen ist per Post, im Foyer des Rathauses oder im Vorzimmer des Jugendamtes, 8. Stock, Zimmer 801 möglich.


Notwendige Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde (Originalexemplar zur Vorlage bei der Elterngeldstelle)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld nach Geburt
  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers
  • Lohn-/ Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist

Fallbezogen können auch noch andere Unterlagen benötigt werden. Dies bekommen Sie nach Antragseingang von der Elterngeldstelle mitgeteilt.


Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch, Aufenthaltsgesetz


Fristen

Elterngeld wird rückwirkend nur die letzten 3 Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
 


Standort

Elterngeldstelle
Bitte beachten Sie folgende Telefonnummern:
A-K : 0631 365 - 4669
L-Z: 0631 365 - 2669

Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 4669 (Buchstaben A-K) bzw. 2669 (Buchstaben L-Z)
  • elterngeld@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo
    08:00 - 12:00 Uhr
    Telefonsprechzeiten
    Freitags: 10:00 - 12:00 Uhr


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