Naturdenkmale
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Allgemeine Informationen
Das Bundesnaturschutzgesetz bietet über den § 28 die Möglichkeit "Einzelgeschöpfe der Natur" als Naturdenkmäler auszuweisen. Eine Stadt oder Gemeinde kann z.B. per Rechtsverordnung festlegen, welche Bäume, Baumgruppen, Quellen oder Felsformationen Naturdenkmäler sind. Kriterien einer Ausweisung zum Naturdenkmal können die Seltenheit, Schönheit oder Eigenart ebenso wie die Bedeutung für dei Wissenschaft, Naturgeschichte oder Landeskunde sein. Kaiserslautern hat derzeit über 120 Naturdenkmale ausgewiesen. Die vollständige Liste wird derzeit überarbeitet.
Hinweise
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Rechtsgrundlagen
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
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- umweltschutz@kaiserslautern.de
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- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
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