Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung (= Ausbau) eines Gewässers (Bach oder Teich) sowie seiner Ufer bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. eines Plangenehmigungsverfahrens nach §68 Wasserhaushaltsgesetz. Ein Gewässerausbau liegt z.B. auch dann vor, wenn ein Teich (Biotop) oder ein Fischweiher ohne eine Folien- oder Betonabdichtung hergestellt wird. Nach dem Eingang der notwendigen Antragsunterlagen wird das Planfeststellungs- bzw. das Plangenehmigungsverfahren von der Unteren Wasserbehörde durchgeführt.
Hinweise
Gebühr ermittelt nach Zeitaufwand und Auslagenersatz
Beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen
Frau Groß
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