Feuchtbiotop, anlegen

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung (= Ausbau) eines Gewässers (Bach oder Teich) sowie seiner Ufer bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. eines Plangenehmigungsverfahrens nach §68 Wasserhaushaltsgesetz. Ein Gewässerausbau liegt z.B. auch dann vor, wenn ein Teich (Biotop) oder ein Fischweiher ohne eine Folien- oder Betonabdichtung hergestellt wird. Nach dem Eingang der notwendigen Antragsunterlagen wird das Planfeststellungs- bzw. das Plangenehmigungsverfahren von der Unteren Wasserbehörde durchgeführt.


Hinweise
Gebühr ermittelt nach Zeitaufwand und Auslagenersatz


Notwendige Unterlagen

Beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen


Rechtsgrundlagen


Standort

Referat Umweltschutz
Lauterstraße 2
67657 Kaiserslautern

Ansprechpartner

Frau Groß



Dienstleistungsgruppen