Feuchtbiotop, anlegen
Inhalt
Allgemeine Informationen
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung (= Ausbau) eines Gewässers (Bach oder Teich) sowie seiner Ufer bedarf der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. eines Plangenehmigungsverfahrens nach §68 Wasserhaushaltsgesetz. Ein Gewässerausbau liegt z.B. auch dann vor, wenn ein Teich (Biotop) oder ein Fischweiher ohne eine Folien- oder Betonabdichtung hergestellt wird. Nach dem Eingang der notwendigen Antragsunterlagen wird das Planfeststellungs- bzw. das Plangenehmigungsverfahren von der Unteren Wasserbehörde durchgeführt.
Hinweise
Gebühr ermittelt nach Zeitaufwand und Auslagenersatz
Notwendige Unterlagen
Beim zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen
Rechtsgrundlagen
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1150
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- umweltschutz@kaiserslautern.de
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- Öffnungszeiten
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08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner
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