Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Für Ihre kulturellen und gemeinnützigen Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungen und Übungsabende suchen Sie einen geeigneten Raum?
Die Stadt Kaiserslautern kann Ihnen für diese Zwecke schuleigene Räume zur Verfügung stellen, wenn schulische Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Benutzung mit der Aufgabenstellung der Schule vereinbar ist.
Für ausgesprochene Vergnügungsveranstaltungen oder Veranstaltungen, die lediglich kommerzielle Zwecke verfolgen, werden Schulräume jedoch grundsätzlich nicht überlassen.
Die Entscheidung auf Überlassung der Räumlichkeiten obliegt dem Referat Schulen der Stadt Kaiserslautern im Benehmen mit der jeweiligen Schulleitung.
Schulräume können grundsätzlich montags – freitags, im Einzelfall auch sonnabends und an Sonn- und Feiertagen, längstens bis 22.00 Uhr zur Benutzung überlassen werden, soweit es die betrieblichen und personellen Verhältnisse zulassen.
Während der gesetzlichen Schulferien stehen die Schulräume grundsätzlich nicht zur Verfügung.
Voraussetzungen
Schulräume und darin vorhandene Einrichtungen werden nur auf schriftlichen Antrag überlassen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts sowie natürliche Personen, die als verantwortliche Leitung einer Veranstaltung auftreten.
Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.
Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Schulräumen der Stadt Kaiserslautern vom 01.04.2002.