Schiedsamt

Inhalt

Allgemeine Informationen

Das Schiedsamt ist eine Einrichtung zur außergerichtlichen Streitschlichtung auf der Grundlage der rheinland-pfälzischen Schiedsamtsordnung. Die Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte, die vom Stadtrat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes ernannt werden, der auch Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen ist.

Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedspersonen ist das Schiedsamt nur zu den angegebenen Geschäftszeiten persönlich oder telefonisch erreichbar. Es gelten nicht die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

 

Wann kann / muss das Schiedsamt angerufen werden?

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) wie z.B. vermögensrechtliche Ansprüche oder in Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht
und
im Falle strafrechtlicher Vergehen wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung.

 

Welches Schiedsamt ist zuständig?

Zuständig ist das Schiedsamt in der Gemeinde in der die Antragsgegnerin / der Antragsgegner wohnhaft ist.

 

Wie verläuft ein Schiedsverfahren?

Das Verfahren wird durch einen Antrag mit Namen und Anschriften der beiden Parteien und Angaben zum Streitgegenstand eingeleitet. Der Antrag kann dem Schiedsamt schriftlich zugeleitet werden oder bei der Schiedsperson ""zu Protokoll"" gegeben werden. Eine Vorlage per E-Mail ist leider nicht möglich.

Die Schiedsperson bestimmt dann einen Termin, zu dem die Parteien geladen werden. Ziel ist es in diesem Termin den Sachverhalt in Ruhe zu klären und eine Einigung herbeizuführen. Der Termin ist nichtöffentlich. Gelingt eine Einigung wird der Vergleich schriftlich festgehalten und kann notfalls vollstreckt werden. Kommt eine Einigung nicht zustande kann der Rechtsweg immer noch beschritten werden.

 

Wer sind die Schiedspersonen für die Stadt Kaiserslautern?

Schiedsmann: Herr Jörg Walter
Telefon: 0170 3175497

 

Stellvertreter: Herr Klaus Müller
Telefon: 0170 9015907

 

Weitere Informationen zum Schiedsverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.(www.schiedsamt.de)

Hinweise
Schiedsamt
Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
EG / Zimmer 23

Sprechzeiten: Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr


Gebühren

Verfahrensgebühr (zuzgl. Auslagen)
20,00 - 40,00 EUR


Kontakt

Schiedsamt
Wenn Sie Fragen zu dieser Dienstleistung haben, können Sie die Abteilung unter folgenden Kontaktdaten erreichen.