Obdachlosenbehörde
Inhalt
Allgemeine Informationen
Einweisung und Umsetzung von Personen nach gerichtlicher Zwangsräumung; Generelle Feststellung und Prüfung der Obdachlosigkeit; Abnahme und Übergabe von Obdachlosenunterkünften; Wohnungskontrollen; Umsetzungen; Auflösen von Obdachlosenunterkünften
Voraussetzungen
Abgeschlossenes gerichtliches Zwangsräumungsverfahren
Notwendige Unterlagen
Räumungsurteil, Terminfestsetzung zur Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher
Gebühren
siehe Gebührensatzung
Rechtsgrundlagen
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz, Obdachlosenunterkunftssatzung und Gebührensatzung Obdachlosenunterkünfte der Stadt Kaiserslautern
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 1650, 0631 / 365 - 1651
- 0631 365 - 1659
- gebaeudewirtschaft@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Do
08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Fr
08:00 - 13:00 Uhr