Auskünfte aus dem Melderegister

Eine Vorsprache im Bürgercenter ist auch ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie ohne Termin mit langen Wartezeiten und Kundenannahmestopps rechnen müssen. Montags ist der Kundenandrang am größten. Zur Abholung von beantragten Personalausweisen oder Reisepässen benötigen Sie ebenfalls keinen Termin. Einen Termin im Bürgercenter können Sie sich über die Homepage der Stadtverwaltung Kaiserslautern reservieren.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag kann die Meldebehörde einfache oder erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Eine telefonische Auskunft ist nicht zulässig!

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft einzelner bestimmter Personen werden Name, Vorname, akademischer Grad sowie die aktuelle Anschrift bzw. die Wegzugsanschrift mitgeteilt.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft können zusätzliche Angaben über Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter, Sterbetag und –ort mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Sowohl für eine einfache als auch für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss der Antragsteller Angaben zur Anfrageperson wie z. B. (früherer) Name, Vorname, Geburtsdatum und (frühere) Anschrift machen können. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine eindeutige, Verwechslungen ausschließende, Identifizierung möglich ist. Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist zusätzlich die Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses notwendig (z. B. durch Vorlage eines Vollstreckungstitels).

Ebenso ist in beiden Fällen der Grund der Anfrage erforderlich. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben (Art des gewerblichen Zwecks angeben).

Hinweis:
Eine Melderegisterauskunft ist nicht zulässig, wenn die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person dies erklärt.
 

 


Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft 8,10
Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 9,20
Erweiterte Melderegisterauskunft 11,90
Erweiterte Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 13,00

 


Rechtsgrundlagen

§§ 44, 45, 47 Bundesmeldegesetz, Besonderes Gebührenverzeichnis


Standort

Bürgercenter
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 2538
  • 0631 365 - 2772
  • buergercenter@kaiserslautern.de
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Mi
    08:00 - 16:00 Uhr
    Do
    09:00 - 18:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 12:00 Uhr
    Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.

    Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen ist.


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