Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragssteller den Reisepass früher und ist eine rechtzeitige Ausstellung des Reisepasses im Expressverfahren nicht möglich, kann ausnahmsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Dringlichkeit der Ausstellung muss, z. B. durch Vorlage der Reiseunterlagen, nachgewiesen werden. Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Das Dokument wird im Bürgercenter ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.
Bei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist nur der sorgeberechtigte Elternteil antragsberechtigt, bei dem das minderjährige Kind unter 18 Jahren mit alleinger oder Hauptwohnung wohnhaft gemeldet ist. Eine Antragstellung mit Vollmacht ist nicht möglich. Bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit dem Bürgercenter in Verbindung.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann in Ausnahmefällen beim Vorliegen einer Zustimmung der Hauptwohnsitzmeldebehörde ein Reisepass von einer unzuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Der wichtige Grund ist nachzuweisen.
Wegen der notwendigen Unterschrift und der Überprüfung der Identität muss der Antragsteller persönlich erscheinen (auch der Jugendliche unter 18 Jahren).
Hinweise
www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de
Hinweis:
Ab 1. Mai 2025 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend geändert. Ziel dieser Reform ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Was ändert sich ab 01.05.2025?
Passfotos vom Fotografen:
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Passfotos weiterhin von zertifizierten Fotografen erstellt werden.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Übermittlung an Behörden:
Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Mehr Sicherheit für Dokumente:
Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.
Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025: Was Sie wissen müssen↗
Technische Richtlinie - Sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden↗
Wichtig:
Für eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 dürfen noch normale biometrische Passbilder vorgelegt werden. Ab dem 01.08.2025 können diese aus gesetzlichen und technischen Gründen nicht mehr verwendet werden!
er aus Fotokabinen außerhalb der Ämter oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Übermittlung an Behörden:
Ihr Foto wird vom Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Mehr Sicherheit für Dokumente:
Diese Änderung soll Identitätsdiebstahl verhindern und die Sicherheit hoheitlicher Dokumente erhöhen.
Gesetzesänderung für Passfotos ab Mai 2025: Was Sie wissen müssen↗
Technische Richtlinie - Sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden↗
Wichtig:
Für eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 dürfen noch normale biometrische Passbilder vorgelegt werden. Ab dem 01.08.2025 können diese aus gesetzlichen und technischen Gründen nicht mehr verwendet werden!
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass
26,00
Passgesetz, Passverordnung