Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Da die Reisepässe von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragssteller den Reisepass früher und ist eine rechtzeitige Ausstellung des Reisepasses im Expressverfahren nicht möglich, kann ausnahmsweise ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Dringlichkeit der Ausstellung muss, z. B. durch Vorlage der Reiseunterlagen, nachgewiesen werden. Der vorläufige Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
Das Dokument wird im Bürgercenter ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.
Bei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist nur der sorgeberechtigte Elternteil antragsberechtigt, bei dem das minderjährige Kind unter 18 Jahren mit alleinger oder Hauptwohnung wohnhaft gemeldet ist. Eine Antragstellung mit Vollmacht ist nicht möglich. Bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit dem Bürgercenter in Verbindung.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann in Ausnahmefällen beim Vorliegen einer Zustimmung der Hauptwohnsitzmeldebehörde ein Reisepass von einer unzuständigen Passbehörde ausgestellt werden. Der wichtige Grund ist nachzuweisen.
Wegen der notwendigen Unterschrift und der Überprüfung der Identität muss der Antragsteller persönlich erscheinen (auch der Jugendliche unter 18 Jahren).
Hinweise
www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm, ohne
Rand) entsprechend der Fotomustertafel (s. Link unter „Internetadressen“).
Soweit vorhanden sind bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis mitzubringen.
Wird erstmals ein Reisepass beantragt, sind zum Nachweis der Identität sonstige Identitätspapiere vorzulegen, z. B. Geburts-, Heiratsurkunde, Stammbuch, Personalausweis.
Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss vorzulegen. Bei Spätaussiedlern sind zusätzlich der Registrierschein, die Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und Bescheinigung über Namensänderung mitzubringen."
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass
26,00
Passgesetz, Passverordnung