Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht nach dem Meldegesetz unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Die gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen können.
Benötigen Jugendliche unter 16 Jahren einen Ausweis, so kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Für viele Länder – vor allem innerhalb der Europäischen Union – genügt für die Einreise und die Dauer des Aufenthaltes bereits ein gültiger Personalausweis. Die aktuellen Einreisebestimmungen andrer Staaten können Sie der Homepage des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.
Wegen der notwendigen Unterschrift und der Überprüfung der Identität hat der Antragsteller persönlich zu erscheinen.
Bei Minderjährigen unter 16 Jahren muss der Antrag vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.
Bei getrennt lebenden gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist nur der sorgeberechtigte Elternteil antragsberechtigt, bei dem das minderjährige Kind unter 16 Jahren mit alleinger oder Hauptwohnung wohnhaft gemeldet ist. Eine Antragstellung mit Vollmacht ist nicht möglich. Bei diesbezüglichen Fragen setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit dem Bürgercenter in Verbindung.
Hinweise
Da die Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, nimmt die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch. Benötigt der Antragssteller den Personalausweis früher, kann in solchen Fällen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 EUR.
www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm ohne Rand, ohne Kopfbedeckung, Frontalaufnahme).
Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original, falls vorhanden der Reisepass, bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen, ist die Bestellungsurkunde/der Gerichtsbeschluss vorzulegen.
Bei Spätaussiedlern sind zusätzlich der Registrierschein, die Bescheinigung über die Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Bundesvertriebenengesetz und Bescheinigung über Namensänderung mitzubringen.
unter 24 Jahren | 22,80 EUR |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 EUR |
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis , Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, Personalausweisgebührenverordnung