Personalausweis für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland
Inhalt
Allgemeine Informationen
Nach geltender Rechtslage sind die Auslandsvertretungen ab dem 1. Januar 2013 sachlich und örtlich für die Ausstellung von Personalausweisen an Auslandsdeutsche zuständig. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können somit einen Personalausweis bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Homepage eine Übersicht von „ausgewählten Auslandsvertretungen“, die als Personalausweisbehörden ab dem 1. Januar 2013 für die Ausstellung von Personalausweisen für im Ausland lebende Deutsche zuständig sind, veröffentlicht. Die Liste ist auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (AA) veröffentlicht:
Daneben ist es nach wie vor möglich, dass Auslandsdeutsche bei einer nicht zuständigen Personalausweisbehörde im Inland gegen eine erhöhte Gebühr einen Personalausweis beantragen.
Voraussetzungen
Sollten Sie einen Personalausweis ohne Wohnsitz im Inland beantragen wollen, bitten wir Sie vorab um telefonische oder elektronische Mitteilung Ihrer letzten Wohnanschrift in Deutschland unter 049-(0)631 365-4047/4076/2576 oder an buergercenter@kaiserslautern.de.
Hinweise
Wegen der Unterschriftsleistung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Antragstellung erforderlich, dies gilt auch für die Beantragung eines nPA für Kinder.
Auf Wunsch der Eltern auch für Kinder unter 12 Jahren möglich.
Kann ab dem 16. Lebensjahr vom Jugendlichen selbst beantragt werden.
Im Zuge der Beantragung des Personalausweises kann – mit Passermächtigung der zuständigen Botschaft – auch ein Reisepass beantragt werden – Nr. 19.4.1, 2. Abs. PassVwV
Achtung: hier doppelte Gebühr, z. B. regulärer RP: 120,00 EUR/Antragsteller über 24 Jahre – 75,00 EUR/Antragsteller unter 24 Jahren.
Es kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden Gebühr 10 EUR + 13,00 EUR Zuschlag.
Notwendige Unterlagen
- Meldebescheinigung Ihres nicht-deutschen Wohnsitzes
- den alten Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Kinderausweis bzw.Kinderreisepass (auch wenn bereits abgelaufen)
- Geburtsurkunde bei Kindern
- ein biometrisches Lichtbild
Gebühren
Gebühr bis 31.12.2020 | Gebühr ab 01.01.2021 | |
ab dem 24. Lebensjahr | 28,80 EUR | 37,00 EUR |
unter 24 Jahren | 22,80 EUR | 22,80 EUR |
Gebührenzuschlag | 30,00 EUR | 30,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
§ 35 PAuswG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 PAuswG
§ 1 Abs. 4 Nr. 2 PAuswG i. V.m. § 1 Abs. 3 PAuswGebV
§ 15 Abs. 2 Passverordnung
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte ziehen Sie daher die aktuelle Wartezeit (siehe Startseite www.kaiserslautern.de) vom Öffnungszeitende ab. Dies stellt dann die letztmögliche Kundenannahmezeit dar. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.