Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel und kann Ihnen als Ausländer zum Zweck der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erteilt werden. Dies trifft z. B. für den Fall des Gastwissenschaftlers an einer Universität oder Hochschule Kaiserslautern zu.
Die Aufenthaltserlaubnis stellt ein befristetes Aufenthaltsrecht für das Bundesgebiet dar und kann verlängert werden.
Zusammen mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde mit Zustimmung der jeweiligen Arbeitsagentur gleichzeitig über die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Eine Arbeitserlaunbis ist nicht mehr erforderlich.
Voraussetzungen
Sie gehen im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nach.
Hinweise
Zur zügigen Bearbeitung Ihres Anliegens vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 365-2828 und 365-2727 eine Terminvergabe, in Einzelfällen auch nachmittags.
Informationen zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie im Internet unter:
Aufenthaltsgesetz, Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufenthaltsverordnung, Verordnung zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes
FreizügG/EU 2004, Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Allgemeine Information zur Zuwanderung
Hinweise zur veränderten Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde ab dem 01.08.2023
Möglichkeiten der Terminvereinbarung:
Der elektronische Terminkalender steht aktuell nicht zur Verfügung.
Wir bitten Sie zu beachten, dass keine Dokumente mehr zur Verlängerung in unseren Briefkasten eingeworfen werden können und Anträge, die per E-Mail/Post eingehen, derzeit nicht bearbeitet werden. Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur mit Termin möglich.
Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link. Diese müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Termin mitbringen.
Vielen Dank.
Ihre Ausländerbehörde
Rathaus Nord
Benzinoring 1 - Eingang Morlauterer Str.
67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631 365 - 2727, 0631 365 - 2828
Telefax: 0631 365-1329
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 07:30 bis 12:00 Uhr
ansonsten nach Terminvereinbarung
Außenstelle an der Uni
Di + Do: nach Terminvereinbarung
Tel.: 0631 365-3123
Frau Dick
Herr Steinbrecher
Herr Adelmann