Jobcenter (ehemals ARGE)
Inhalt
Allgemeine Informationen
Mit der Umsetzung von Hartz IV und der Einführung des Sozialgesetzbuches II wurden zum 01.01.2005 die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe in einer Leistung, dem Arbeitslosengeld II (Alg II), zusammengefasst. Zuständiger Träger der Leistung Arbeitslosengeld II ist die Arbeitsgemeinschaft Stadt Kaiserslautern, die sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referates Soziales und der Arbeitsagentur (Arbeitsamt) zusammensetzt. Das Jobcenter Kaiserslautern (ehemals ARGE) gliedert sich in mehrere Abteilungen: Abteilung Markt und Integration zuständig für Beratung und Vermittlung Guimaraes Platz 3 67655 Kaiserslautern Widerspruchstelle zuständig für die Einlegung von Rechtsmitteln Guimaraes Platz 3 67655 Kaiserslautern Abteilung für Leistungsgewährung zuständig für den Zahlungsverkehr Guimaraes Platz 3 67655 Kaiserslautern Weitere Informationen finden Sie in der verwandten Dienstleistung "Arbeitslosengeld II" und "Sozialgeld"
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch II
Standort
67655 Kaiserslautern
- 0631 37091 - 0
- 0631 37091 - 120
- jobcenter-stadt-kaiserslautern@jobcenter-ge.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Fr
08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)