Neuzulassung von Fahrzeugen
Inhalt
Allgemeine Informationen
Eine Neuzulassung ist die Zulassung eines vorher noch nie zugelassenen Fahrzeuges.
Diese Dienstleistung können Sie sowohl in der KFZ-Zulassungsstelle, wie auch online ab dem 1.10.2019 beantragen. Bitte lesen Sie sich hierfür die Hinweise auf dieser Seite genau durch.
Voraussetzungen
Das Fahrzeug wurde vom Hersteller neu produziert.
Bitte beachten Sie !
Wir weisen darauf hin, dass wir aufgrund des § 1 des "Landesgesetzes über die Entrichtung rückständiger Kosten im Verfahren der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" zu prüfen haben, ob keine rückständigen Kosten aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen bestehen. Erst dann ist eine Zulassung möglich. Eine Zulassung ist auch dann nicht möglich, wenn Kfz-Steuer-Rückstände bei einer Finanzverwaltung vorliegen.
Hinweise
Wunschkennzeichen können auf der unten angegebenen Website abgefragt und bei Bedarf für 30 Tage reserviert werden. Der Aufpreis beträgt bei Zulassung: 12,80 €!
Dienstleistung online beantragen
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
So funktioniert’s:
- Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
- Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
- Antragsdaten werden automatisiert validiert.
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
- Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
- Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
- Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
- Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.
Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.
Online - Terminanfrage
Mit folgendem Formular können Sie einen Termin bei der KFZ-Zulassungsstelle anfragen:Notwendige Unterlagen
Beantragung in der KFZ-Zulassungsstelle
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Certificate of Conformity (COC) oder EG Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nr.) oder Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) siehe u.a. Link
- Nachweis des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos (EC-Karte oder Kontoauszug, bei Firmen auch Briefkopfbogen mit Bankdatenaufdruck)
- Vollmacht bei Zulassung durch einen Dritten
- Zulassung auf juristische Personen (z.B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und städtische Gewerbeanmeldung
Liegt für die Zulassung kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 EUR die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift
Beantragung online
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
Weiteres zu den Voraussetzungen und dem Ablauf können Sie oben bei "Allgemeinen Informationen" nachlesen.
Formulare
KFZonline - Online-Beantragung von Umschreibungen / Wiederzulassungen / Neuzulassungen und Außerbetriebsetzungen von FahrzeugenSEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
(Zulassungsvollmacht nicht bei Online-Beantragungen möglich)
ZulassungsvollmachtGebühren
Neuzulassung | 27,60 |
Wunschkennz.-Aufpreis bei Internet/Tel. | +12,80 |
Wunschkennz.-Aufpreis am Zulassungstag | +10,20 |
Bei den hier aufgeführten Verwaltungsgebühren handelt es sich lediglich um eine Grundgebühr für den entsprechenden Vorgang welche jedoch variieren kann.
Hinweis für die Online-Beantragung
Im Zuge der Online-Beantragung werden zusätzliche Gebühren für den Versand der Zulassungsdokumente erhoben.
Rechtsgrundlagen
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Standort
Merkurstraße 45
67663 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2927
- 0631 365 - 2900
- zulassungsstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
07:30 - 13:00 Uhr
Do
07:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Fr
07:30 - 12:00 Uhr
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Online - Terminanfrage
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