Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Biodiversität stellt die heimischen Arten und Lebensräume in den Mittelpunkt.
Biodiversität bedeutet Vielfalt an Arten, Lebensräumen und genetische Vielfalt:
Vielfalt an Arten:
Jede Pflanzenart und jede Tierart, jede Pilzart, jedes Moos und jede Flechte ist Teil des „Lebensraums Erde“. Die Arten eines Lebensraums haben spezifische Funktionen und beeinflussen sich gegenseitig. Fehlt eine Art, oder gibt es Massenvorkommen einer Art, kann das zu nachteiligen Veränderungen führen.
Vielfalt an Lebensräumen:
Pflanzen und Tiere haben unterschiedliche Ansprüche an Lebensräume: manche brauchen Wald, andere Wiesen, Gewässer oder eine Kombination davon. Auch die Stadt ist Lebensraum. Wichtig ist die Vernetzung der Lebensräume untereinander.
Genetische Vielfalt innerhalb einer Art:
Wären die Gene aller Individuen einer Art gleich, hätten sie die gleichen Fähigkeiten und wären anfällig für die gleichen Krankheiten. Auf Umweltveränderungen würden sie gleichermaßen reagieren, was den Erhalt der ganzen Art gefährden kann.
Die Biodiversität ist bedroht:
18.08.2021: Deutschland: Amphibien und Reptilien in Gefahr
Zwei Drittel aller Reptilien und jede zweite Amphibienart sind gefährdet
02.06.2020: Landwirbeltiere: Artenschwund beschleunigt sich
Allein in den letzten 100 jahren sind fast 550 Landwirbeltierarten ausgestroben
31.10.2019: Insektensterben: Es hat sich ausgesummt
Heute gibt es vielerorts ein Drittel weniger Arten als vor zehn Jahren
11.06.2019: Vielmal mehr Pflanzen ausgestorben als gedacht
Artenschwund bei Samenpflanzen liegt 500-fach über der natürlichen Aussterberate
06.05.2019: Alarmierende Bilanz zur Biodiversität
Eine Million Spezies sind weltwei vom Aussterben bedroht - und Schuld ist der Mernsch
02.12.2010: Artenschwund gefährdet menschliche Gesundheit
Veränderung natürlicher Ökosysteme begünstigt Überleben von Krankheitsüberträgern
"Eine Zunahme von 14 Voeglarten im Umfeld macht genaus glücklich wie 124 Eurp pro Monat auf dem Konto. In beiden Fällen stieg die Zufriedenheit um jeweils zehn Prozent."
Biodiversität stellt die heimischen Arten und Lebensräume in den Mittelpunkt. Ihr Schutz dient dem Gleichgewicht im Ökosystem, auch als Lebensgrundlage des Menschen. Deshalb enthält das Bundesnaturschutzgesetz auch Regelungen zur biologischen Vielfalt. Behörden kommt dabei Im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) eine besondere Verantwortung zu.
§ 1 (1) und (2) Ziele: dauerhafte Sicherung, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswerts von Natur und Landschaft
§ 1 (1) Naturschutzziele gelten auch im besiedelten Bereich
§ 1 (4) Schutz und Zugänglichkeit von Freiflächen zur Erholung im besiedelten Bereich
§ 1 (6) Erhalt und Schaffung von Freiräumen im besiedelten Bereich
§ 2 (2) Behörden haben die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes zu unterstützen
> Die Ziele des Naturschutzes gelten ausdrücklich auch im besiedelten Bereich
> Den Behörden kommt dabei eine besondere Verantwortung zu
> Gesetzliche Verpflichtung zur Förderung der biologischen Vielfalt durch Behörden
International liegen die Anfänge der heutigen Biodiversitätsstrategien schon im Jahr 1992. Damals wurde ein Übereinkommen über die biologische Vielfalt getroffen. Weitere Strategien und Kampagnen folgten auf verschiedenen Ebenen, auch in Städten:
1992 – Internationales Übereinkommen über die biologische Vielfalt
2007 – Biodiversitätsstragie für Deutschland
2011 – Biodiversitätsstragie der EU
2011 bis 2020 – UN-Dekade für Biologische Vielfalt
2012 – Gründung Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"
2015 – Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz
2021 bis 2030 – UN-Dekade "Wiederherstellung von Ökosystemen"
Kommunale Strategien vieler Städte
> Biodiversität hat einen eigenen Handlungsauftrag von der UN bis zur lokalen Ebene, eigene Förderrichtlinie.
> 2010: Kaiserslautern unterzeichnet die Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen", Bekenntnis zur "Notwenigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken" und "fachliche Grundlagen für den gezielten Erhalt der biologischen Vielfalt zu schaffen"
> Unterzeichnung = Absichtserklärung zum Bündnisbeitritt