Begleitetes Fahren
Inhalt
Allgemeine Informationen
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren mit 17 Jahren.
Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre für die Klassen B und BE.
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres möglich. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Kaiserslautern liegen. Die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist erforderlich.
Für die Begleitperson(en) gelten gem. § 48a Abs. 5 FeV folgende Voraussetzungen:
Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Hinweise
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu zwei Monate betragen.
Die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung
(liegt kein gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift, sondern lediglich ein Reisepass vor, werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,10 Euro die Adressdaten im Einwohnermeldeamt abgerufen. Sollte eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) Meldebescheinigung vorhanden sein, gilt diese auch als Nachweis der Anschrift.) - Fahrschulanmeldung
- 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
- Sehtest (§12 Abs. 2 FeV) Gültigkeit 2 Jahre
- Schulung in Erster Hilfe
- Beiblatt zum Antrag Begleitendes Fahren
- Je Begleitperson ist eine Anlage zum Antrag Begleitendes Fahren erforderlich*
- Beide Formulare sind ausgefüllt vorzulegen
*falls der Führerschein einer Begleitperson nicht von der Stadtverwaltung Kaiserslautern ausgestellt wurde, ist außerdem eine Kopie des Personalausweises und des Führerscheins (jeweils Vorder- und Rückseite) erforderlich
Formulare
Beiblatt zum Antrag Begleitendes FahrenAnlage zum Antrag Begleitendes Fahren
Gebühren
1 Begleitperson | 63,70 EUR |
2 Begleitpersonen | 75,00 EUR |
3 Begleitpersonen | 86,30 EUR |
Je weitere Person | 11,30 EUR |
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Kontakt
Standort
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2810 bis 2817
- 0631 365 - 2818
- fuehrerscheinstelle@kaiserslautern.de
- Webseite
Ansprechpartner
Frau Häßel
- 0631 365 - 2814
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Frau Hohmann
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Herr Janzer
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Frau Zinßmeister
- 0631 365 - 2810
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