Bekanntmachung zur Aktualisierung der Emissionsquellen von Corning GmbH

Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Kaiserslautern

gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

in Verbindung mit § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)

Die Firma Corning GmbH, Carl-Billand-Straße 1, 67661 Kaiserslautern, hat Antrag gestellt zur Aktualisierung der Emissionsquellen in 67661 Kaiserslautern, Flurstück Nr 4850/165, Gemarkung Kaiserslautern Einsiedlerhof.

Die Firma hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Verfahrensart

Nr. 5.1.1.1       des Anhangs 1 der 4. BImSchV

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird gemäß §§ 16, 10 BImSchG und den Vorschriften der 9. BImSchV in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Das Vorhaben wird hiermit im

  • amtlichen Veröffentlichungsblatt,
  • im Internet.

öffentlich bekannt gemacht.

Die Unterlagen werden nach der Bekanntmachung einen Monat zur Einsicht ausgelegt.

Den Bürgern/innen wird eine Einsichtnahme in die Unterlagen, nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefon Nr. 0631 365-1150), angeboten.

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen einen Monat öffentlich aus in der Zeit vom 02.04.2026 bis einschließlich 01.05.2026 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle aus und kann dort während der angegebenen allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:

während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) beim Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2, Büro A217, 67657 Kaiserslautern.

Ergänzend und zur unverbindlichen Information können die Planunterlagen auch im Internet unter https://www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/stadtverwaltung/bekanntmachungen/index.html.de

eingesehen werden.

Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Umweltschutz, Lauterstraße 2, 67657 Kaiserslautern) oder elektronisch erhoben werden und müssen Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten (E-Mail: umweltschutz@kaiserslautern.de).

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 15.05.2026 (Einwendungsfrist) bei der vorgenannten Stelle vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereichs bekannt zu geben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass dann die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Vertretung bei dem Erörterungstermin durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Stadtverwaltung Kaiserslautern zu geben ist. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern über das vorgenannte Änderungsvorhaben entweder durch Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Kaiserslautern entnehmen

Kaiserslautern, den 26.03.2026

gez. Manuel Steinbrenner, Beigeordneter

Anlagen