Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Kaiserslautern
gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
in Verbindung mit § 8 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV)
Die Firma HEION GmbH An der Trave 2, 23623 Siblin, hat Antrag gestellt zum Bau und Betrieb einer Dieselveredelungsanlage am Betriebsgelände der Firma Schuster und Sohn KG, Hans-Geiger-Str. 5 in 67661 Kaiserslautern, Flurstück Nr 550/32, Gemarkung Kaiserslautern Siegelbach.
Die Firma hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.
Verfahrensart
Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV
Nr. 4.2 der Anlage 1 Spalte 2 zum UVPG
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wird gemäß §§ 4, 10 BImSchG und den Vorschriften der 9. BImSchV in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Das Vorhaben wird hiermit im
öffentlich bekannt gemacht.
Die Unterlagen werden nach der Bekanntmachung einen Monat zur Einsicht ausgelegt.
Den Bürgern/innen wird eine Einsichtnahme in die Unterlagen, nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefon Nr. 0631 365-1150), angeboten.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen einen Monat öffentlich aus in der Zeit vom 19.03.2026 bis einschließlich 21.04.2026 (Auslegungsfrist) bei folgender Stelle aus und kann dort während der angegebenen allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:
während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) beim Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2, Büro A217, 67657 Kaiserslautern.
Ergänzend und zur unverbindlichen Information können die Planunterlagen auch im Internet unter https://www.kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/stadtverwaltung/bekanntmachungen/index.html.de
eingesehen werden.
Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Umweltschutz, Lauterstraße 2, 67657 Kaiserslautern) oder elektronisch erhoben werden und müssen Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten (E-Mail: umweltschutz@kaiserslautern.de).
Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 03.05.2026 (Einwendungsfrist) bei der vorgenannten Stelle vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereichs bekannt zu geben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Gemäß § 10 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die form- und fristgerecht gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern bestimmt den etwaig erforderlichen Erörterungstermin für
Montag, 04.05.2026
14.00 Uhr
in Kaiserslautern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin auf Grund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird und die Stadtverwaltung Kaiserslautern nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet, ob und in welchen Räumlichkeiten der Erörterungstermin durchgeführt wird. Diese Entscheidung wird gesondert öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass dann die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die Vertretung bei dem Erörterungstermin durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Stadtverwaltung Kaiserslautern zu geben ist. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern über das vorgenannte Änderungsvorhaben entweder durch Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Stadt Kaiserslautern entnehmen
Kaiserslautern, den 10.03.2026
gez. Manuel Steinbrenner, Beigeordneter