Kaiserslautern auf Facebook
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Erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und erneute Durchführung der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für den Bebauungsplanentwurf „Entersweilerstraße - Kniebrech“
Der Bebauungsplan wird nach §13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Der Bebauungsplanentwurf "Entersweilerstraße - Kniebrech" mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 auf dieser Internetseite öffentlich aus.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1323, im oben genannten Zeitraum öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der nachfolgenden Adresse abzugeben.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Unterlagen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: