Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Die Stadt Kaiserslautern ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung folgt den Vorgaben des §1 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Bewertung erfolgte anhand einer eigenständig durchgeführten Prüfung nach den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Sie folgt damit Art.3 Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung wurde am 19.06.2026 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 19.06.2026 inhaltlich überprüft.
Diese Erklärung gilt für die Webseite geoportal.kaiserslautern.de.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Textalternativen
Anpassbar
Unterscheidbar
Per Tastatur zugänglich
Navigierbar
Eingabemodalitäten
Vorhersehbar
Kompatibel
Benutzerpräferenzen
Sonstiges
Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist weiterhin geplant.
Die Bewertung der Karten ist aufgrund der EU-Richtlinie 2016/2102 Artikel 1 (4) d ausgeschlossen. Es muss nur bewertet werden, ob die Karten die wesentlichen Informationen zugänglich bereitstellen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von geoportal.kaiserslautern.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Servicecenter / Beschwerdemanagement
E-Mail: servicecenter@kaiserslautern.de
Tel.: 0631 365-4050
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter https://behindertenbeauftragte.rlp.de/landesbeauftragte/aufgaben-1.
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de
Web: www.lb.rlp.de
Schlichtungsstelle zum Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstrasse 53
10117 Berlin
Tel.: 030 221 911 006
Fax: 030 18 527 1871
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: schlichtungsstelle-bgg.de