Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Bauausschuss des Stadtrats hat in seiner Sitzung am 18.06.2026 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) für den nachfolgenden Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans und für den nachfolgenden Bebauungsplanentwurf beschlossen:
A) Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 11, Bereich „Augustastraße - Fabrikstraße - Barbarossastraße - Hummelstraße“ (Entwurf)
Planziel:Darstellung einer geplanten Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Nahversorger“
B) Bebauungsplanentwurf „Südtangente, Teilplan Ost, Änderung 1a“
Planziel:Ausweisung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Nahversorger“
Begrenzung des Plangebietes zu A) und B):
Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 11 mit der Begründung, dem Umweltbericht und der Auswirkungsanalyse sowie der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht, der Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, der Auswirkungsanalyse, der Geräuschimmissionsprognose und dem Verschattungsgutachten können in der Zeit vom
29.06.2026 bis zum 07.08.2026
im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322, öffentlich aus.
Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 11 und zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den zuvor genannten Planungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an der nachfolgenden Adresse abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung (13. OG), Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Referate Umweltschutz unds Grünflächen, von Naturschutzverbänden, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR. Die Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Boden
- Informationen zu einer Altablagerung
2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Wasser
- Informationen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie zur Starkregen- und Überflutungsvorsorge
3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Klima
- Informationen zur Veränderung der geländeklimatischen Verhältnisse
4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Tiere, Pflanzen, Biotope
- Informationen zu Baumstandorten
5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild
6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Kultur- und Sachgüter
7. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen
- jeweils keine Informationen
Zum Entwurf des Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 11, wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Darüber hinaus informieren wir Sie zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 11 und zum Bebauungsplanentwurf hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren
Kaiserslautern, den
Stadtverwaltung
gez.
Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin