E-Mobilität

Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken entfällt ab 2.1.2023

Zum Ende dieses Jahres entfällt die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge beim Parken. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ab dem 02.01.2023 allen anderen Kfz gleich gestellt sind und für das Parken die ganz normalen Gebühren innerhalb der Parkraumbewirtschaftung entrichten müssen. Dies gilt auch während des Ladevorgangs an E-Ladesäulen.

Die Parkgebühr beträgt in der Kernzone 1 Euro für 30 Minuten, bei einer Höchstparkdauer von 3 Stunden und in der Randzone 1 Euro für 60 Minuten. Ein Tagesticket kostet in der Randzone 5 Euro. Die Gebührenpflicht besteht montags bis samstags in der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr, mit Ausnahme an Feiertagen.

Eine Übersicht über die Abgrenzung der Zonen ist auf der städtischen Homepage abrufbar.