HG-06: Biodiversität in der Stadt fördern

Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in Kaiserslautern, da eine hohe biologische Vielfalt die Widerstandsfähigkeit städtischer Ökosysteme gegenüber der steigenden Belastung durch den Klimawandel stärkt (z. B. Trocken- und Hitzestress, Schädlingsbefall).

Ziel- und Maßnahmenumsetzung

Blühstreigen auf dem Friedhof
© Stadt Kaiserslautern

HG-06.01:
Blühstreifen

Zur Erhöhung der Biodiversität werden an verschiedenen Stellen in der Stadt Blühstreifen angelegt, so beispielsweise auf dem Friedhof oder auch im Rahmen von Straßenbegleitgrün.
Mehr über die Bepfalnzungsmaßnahmen erfahren Sie im Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept (KLAK).

HG-06.02:
EhDa-Flächen

Das landeseigene Forschungsinstitut AgroScience entwickelt für Städte, Landkreise und Gemeinden das sogenannte Eh Da-Konzept. Im Eh Da-Konzept analysiert das Institut für die Stadt Kaiserslautern verfügbare Flächenressourcen (Flächen, die eh da sind), die mit standortspezifischen Optimierungsmaßnahmen zur Förderung der Biologischen Vielfalt aufgewertet werden können.
Mehr über den Inhalt und Sachstand des Konzeptes im Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept (KLAK).

HG-06.05:
Grün- und Freiflächengestaltungssatzung

Die Grün- und Freiflächengestaltungssatzung wurde unter der Federführung des Referates Grünflächen und unter der Beteiligung der Referate Stadtentwicklung (61), Bauordnung (63) und Umweltschutz erarbeitet und in die politische Diskussion gebracht.

Mit der Satzung können über neue Bebauungsplangebiete hinaus gesamtstädtische grüngestalterische Standards eingefordert und die Regelungsdichte in den Bebauungsplänen verschlankt werden. Festsetzungen in der Bebauungsplanung können sich dann auf plangebietsspezifische Anforderungen konzentireren. 

Der Beschluss der Satzung erfolgte in der Stadtratssitzung vom 2. Mai 2022. Hier geht es zur Satzung vom 10. Mai 2022.

Mehr dazu auch in der Pressemitteilung zum Beschluss der Satzung.

HG-06.05-1:
Gärten des Grauens verhindern

Ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Verhinderung von „Schottergärten“ ist die Grün- und Freiflächensatzung.


Regelungen für Festsetzungen in der Bauleitplanung zur Schaffung von Grün im Bestand. Verweis auf Regelungen in der „Grün- und Freiflächensatzung“ (s. HG-06.05).

HG-06.06:
Biodiversitätsstrategie

Für die Stadt Kaiserslautern soll eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet werden. Der Beschluss hierzu erfolgte im Zuge der Stadtratssitzung am 25. Oktober 2021. Haushaltsmittel zur Erstellung wurden in den städtischen Doppelhaushalt 2022 / 2023 eingestellt und ein Förderantrag bei der Aktion Grün des Landes Rheinland-Pfalz im Dezember 2021 (100%) gestellt.

Angestrebt für das Jahr 2022 wird, nach Förderzusage, die Erstellung eines Strategieentwurfs unter Erfassung des Ist- und Modellierung des Sollzustandes für die relevanten Handlungsfelder mit einer gegebenenfalls notwendigen Datenerhebung sowie die anschließenden Formulierung von Maßnahmen.