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Grün- und Freiflächengestaltungssatzung verbietet Schottergärten
Der Stadtrat hatte am 2. Mai einer Vorlage zugestimmt, die künftig Schottergärten verbietet. Die so genannte Grün- und Freiflächengestaltungssatzung wurde referatsübergreifend innerhalb der Verwaltung unter konstruktiver Mitwirkung der Fraktionen erarbeitet und richtet sich an private und öffentliche Bauvorhaben, bei denen eine Grün- beziehungsweise Freifläche um- oder neugestaltet wird. Neben Garten- und Freianlagen geht es auch um begrünte Dächer und Fassadenbegrünung. Bestandsflächen sind davon nicht tangiert.
„Wichtig war uns, mit dieser Satzung die Durchgrünung im Stadtgebiet zu fördern und der Errichtung weiterer Schottergärten einen Riegel vorzuschieben“, erläutert Beigeordneter Peter Kiefer die Hintergründe. „Damit haben wir einen wesentlichen Schritt im Sinne unserer Bemühungen zum Klimaschutz und zur Klimaanapassung unternommen“, ergänzt er. Schottergärten sind nicht nur ein ästhetisches Problem. Durch die reduzierte Bepflanzung wird vielen Insekten die notwendige Nahrungsgrundlage entzogen. Zudem versickert auf diesen teils versiegelten Flächen kaum Wasser. Bei Starkregenereignissen kommt es schnell zu Überflutungen, da die Wassermassen nicht in den Untergrund abließen können.
Befestigte Flächen sind laut der neuen Satzung auf ein Mindestmaß zu beschränken und möglichst mit wasserdurchlässigen, hellen Belägen zu versehen. Zufahrten und Stellplätze sind bevorzugt mit begrünten Belägen zu versehen. Es sind ferner konkrete Vorgaben einzuhalten, was den Anteil der begrünten Flächen auf den Grundstücken anbelangt. So sind in Wohngebieten mindestens 40 Prozent des Grundstücks gärtnerisch zu gestalten, in Gewerbe- und Industriegebieten mindestens 20 Prozent. Auch der Baum- und Strauchanteil ist festgeschrieben. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 20. Mai in Kraft.
Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle
Kaiserslautern, 05.05.2022